Impressum

Elisabeth Orlando-Hiller
Ammersee Reisen
Omnibus Rauner GmbH
Gewerbestrasse 70
82211 Herrsching


Telefon: +49 / 8152 / 3457
Telefax: +49 / 8152 / 1054
E-Mail: info@ammersee-reisen.de
Internet: www.ammersee-reisen.de

Geschäftsführerin: Elisabeth Orlando-Hiller
Geschäftsführer: Norbert Rudzki
Handelsregisternummer: HRB 84800
Registergericht: München
USt-ID: DE 128 238 877

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5, § 55 Abs. 1 RStV und § 55 Abs. 2 RStV:
Elisabeth Orlando-Hiller

Steuernummer: 161-244-0112

Corporate Design, Webdesign & Programmierung

Blueberry
Agentur für Design & Markenkommunikation, Starnberg
www.go-blueberry.de
mail@go-bluebery.de

 

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lieber Reisegast, unsere Allgemeinen Reisebedingungen händigen wir Ihnen vor der Buchung, zusammen mit dem Anmeldeformular aus. 1. Voraussetzung für die Durchführung einer Reise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 16 Personen bei einer Absagefrist von spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn. 2. Mit der Anmeldung ist für Mehrtagesfahrten ein Betrag von € 50,- zu entrichten. Den Restbetrag erbitten wir spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und dem Busbetrieb Ammersee Reisen Omnibus Rauner GmbH, nachstehend Ammersee Reisen abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen von Ammersee Reisen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Kunden die vollständige Reisebestätigung auzuhändigen. Dazu ist Ammersee Reisen bei kurzfristigen Buchungen, weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht verpflichtet. Ziffer 1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang Ammersee Reisen dem Kunden unverzüglich elektronisch bestätigt. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch Ammersee Reisen bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. 1.3. Telefonisch nimmt Ammersee Reisen, worauf der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den Ammersee Reisen 10 Tage gebunden ist und den der Kunde innerhalb dieser Frist annehmen kann.

2. Vermittelte Leistungen
Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist Ammersee Reisen lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Ammersee Reisen als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.

3. Zahlungen
3.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Kunden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt. 3.2. Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50 EURO zu leisten. 3.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen – bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziffer 13 allerdings frühestens zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. 3.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).

4. Leistungen
4.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für Ammersee Reisen bindend. Hat sich Ammersee Reisen im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann Ammersee Reisen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn sie den Kunden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 4.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

5. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
5.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Kunde verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: bis vier Wochen vor Reisebeginn 5 % bis drei Wochen vor Reisebeginn 15 % bis zwei Wochen vor Reisebeginn 35 % bis eine Woche vor Reisebeginn 50 % 5.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der RücktrittserklaÅNrung bei Ammersee Reisen. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. 5.3. Dem Kunden bleibt es unbenommen, Ammersee Reisen nachzuweisen, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 5.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 6.1. bis 6.3. entsprechend angewandt.

6. Ersatzreisende
Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und Ammersee Reisen der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Kunde und der Dritte haften Ammersee Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO.

7. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Kunden Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss
Änderungen oder Umbuchungen, so kann Ammersee Reisen bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit sie nach entsprechender ausdrücklicher Information des Kunden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Ammersee Reisen ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was Ammersee Reisen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

8. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Kunden liegt (z. B. Krankheit), so ist Ammersee Reisen verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden
– Mitwirkungspflicht Ammersee Reisen l 17 9.1. Ammersee Reisen kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für Ammersee Reisen und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Ammersee Reisen steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. 9.2. Der Kunde soll ihm zumutbare Schritte (z. B. Information des Veranstalters) zu unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 9.3. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie wie auch wir den Reisevertrag nach Maßgabe des § 851 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die RückbefoÅNrderung umfasst, den Kunden zurückzubefoÅNrdern.

10. Mindestteilnehmerzahl
10.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die RücktrittserklaÅNrungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann Ammersee Reisen erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. 10.2. Ammersee Reisen ist verpflichtet, dem Kunden die Erklärung nach Ziffer 10.1. unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. 10.3. Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ammersee Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. 10.4. Der Kunde hat sein Recht nach Ziffer 10.3. unverzüglich nach zugegangener Erklärung Ammersee Reisen gegenüber geltend zu machen. 10.5. Macht der Kunde nicht von seinem Recht nach Ziffer 10.3. Gebrauch, so ist der vom Kunde gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

11. Reisemängel, Obliegenheiten des Kunden, Rechte des Kunden
11.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Kunde Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen. 11.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen bei Ammersee Reisen direkt anzuzeigen, soweit dies dem Kunden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 11.3. Der Kunde kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er Ammersee Reisen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und Ammersee Reisen bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 11.1.) sorgt. Der Kunde kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Kunden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand von Ammersee Reisen. 11.4.1. Der Kunde kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er Ammersee Reisen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn diesem die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Ammersee Reisen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. 11.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann Ammersee Reisen für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen (kein Interesse“ des Kunden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine EntschaÅNdigungsansprüche. 11.4.3. Ammersee Reisen hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die RückbefoÅNrderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. 11.5. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Ammesee Reisen nicht zu vertreten hat.

12. Haftungsbeschränkung
12.1. Die vertragliche Haftung von Ammersee Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 12.1.1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 12.1.2. soweit Ammersee Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 12.2. Für alle gegen Ammersee Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

13. Ausschlussfrist und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen Körperschäden – hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ammersee Reisen geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. 13.2. Ansprüche des Kunden im Sinne der Ziffer 13.1. – ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an Ammersee Reisen durch den Kunden . Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 13.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 14.1. Ammersee Reisen unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren evtl. Änderungen vor Reisebeginn. 14.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziffer 14.1. hat der Kunde selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich Ammersee Reisen nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 14.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Kunde hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziffer 5. (Rücktritt) entsprechend.

15. Gerichtsstand
15.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

16. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Allgemeines: Platzreservierungen: Gerne versuchen wir, Ihren Sitzplatzwunsch je nach Buchungslage zu berücksichtigen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz nicht besteht. Eintrittsgelder: Anfallende Eintrittsgelder sind nicht im Reisepreis enthalten, es sei denn, sie sind in den Leistungen aufgeführt. Einzahlungen können in unserem Büro oder durch Überweisung auf unser Konto vorgenommen werden:
VR Bank:
IBAN: DE75 7009 3200 0000 0275 10, BIC: GENODEF1STH
Bei Überweisungen bitte Namen und Reisedaten angeben.

Veranstalter: Omnibus Rauner GmbH / Ammersee Reisen / Gewerbestraße 70 / 82211 Herrsching